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2. Es ist in erster Linie Aufgabe der Eltern oder anderer für das Kind verantwortlicher Personen, im Rahmen ihrer Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten die für die Entwicklung des Kindes notwendigen Lebensbedingungen sicherzustellen.
3. Die Vertragsstaaten treffen gemäß ihren innerstaatlichen Verhältnissen und im Rahmen ihrer Mittel geeignete Maßnahmen, um den Eltern und anderen für das Kind verantwortlichen Personen bei der Verwirklichung dieses Rechts zu helfen, und sehen bei Bedürftigkeit materielle Hilfs- und Unterstützungsprogramrne insbesondere im Hinblick auf Ernährung, Bekleidung und Wohnung vor.
4. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegenüber den Eltern oder anderen finanziell für das Kind verantwortlichen Personen sowohl innerhalb des Vertragsstaats als auch im Ausland sicherzustellen. Insbesondere fördern die Vertragsstaaten, wenn die für das Kind finanziell verantwortliche Person in einem anderen Staat lebt als das Kind, den Beitritt zu internationalen Übereinkünften oder den Abschluß solcher Übereinkünfte sowie andere geeignete Regelungen.
„Kinder haben nicht nur ein Recht auf die Unterstützung aus der Sozialversicherung! Die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention müssen auch einen bestimmten ‚Lebensstandard’ für Kinder einhalten.“, erklärt Lupes Mutter. Leo und Lupe wollen wissen, was so ein ‚Lebensstandard’ ist.
„Ein Lebensstandard sind die Bedingungen, in denen ein Kind lebt. Jedes Kind hat das Recht, auf eine sichere und schöne Wohnumgebung, Kleidung und Essen! Darum kümmern sich meist die Eltern.
Sie sorgen dafür, dass ihr Kind genug zu essen und anzuziehen hat und auch in einer schönen Umgebung wohnt. Der Staat unterstützt die Eltern mit dem Kindergeld. Von diesem Geld können die Eltern schon mal einen Teil der Kosten bezahlen!“, meint Frau Roth.
Das ist wichtig.